Über Uns
Wir sind eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Halstenbek Pinneberg. Sie wurde im Dezember 2001 von der Familie Helms aus der Region gegründet und vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigt.
Wir engagieren uns für die Bürger*innen und das Gemeinwesen in unserer Region. Unser Tätigkeitsgebiet ist hauptsächlich die Region Halstenbek. Unser Ziel ist eine Gemeinschaft, deren Menschen mehr füreinander einstehen.
Die Bürgerstiftung hat zwei Organe: Vorstand und Stiftungsrat. Sie wird unterstützt durch eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter.
Alle Mitglieder der Stiftung sind ehrenamtlich tätig.
Organisation
Der Vorstand
Der Vorstand ist die gesetzliche Vertretung der Stiftung. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und ist für die Arbeit der Stiftung verantwortlich u.a. für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens.
Der Vorstand der Bürgerstiftung Bruno Helms Halstenbek besteht derzeit aus folgenden Personen:
Vorsitzende
Beate Büchner
Halstenbek
Helmuth Ahrens
Halstenbek
Kreispräsident
des Kreises Pinneberg
H.-P. Bockelmann
Pinneberg
Steuerberater
Axel Mundt
Halstenbek
Der Stiftungsrat
Beiratsvorsitzende
Carmen Mannke
Mitglieder
Maren Behrens
Dorit Falke
Helmut Ruch
Birgitt Sander
Brigitte Staudinger
Rudolf Ziboll
Bürgerstiftung
Eine Bürgerstiftung ist eine politisch unabhängige Organisation von Bürgern einer Stadt, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.
Gesetzlich ist in Deutschland nicht definiert, was eine Bürgerstiftung ist. Die meisten bestehenden Bürgerstiftungen weisen aber bestimmte Eigenschaften auf: So sind diese in der Regel lokal verankert und fördern Projekte in einer bestimmten Region. Zumeist sind Bürgerstiftungen fördernd und operativ tätig – fördern also Projekte anderer Organisationen und setzen eigene Projekte um.
In den Satzungen von Bürgerstiftungen ist häufig eine Vielzahl an gemeinnützigen Zwecken aufgeführt, damit die Stiftung sich vielen oder den meisten Belangen ihrer Stadt widmen kann. Häufig genannte Stiftungszwecke sind etwa die Förderung von Kultur, Jugend, Sozialen Projekten, Bildung, Natur- und Denkmalschutz.
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